Kfz-Sachverständiger verhilft Ihnen mit einem Gutachten zu einer fairen Schadensregulierung
Sie hatten einen unverschuldeten Unfall und möchten, dass Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug von der Kfz-Versicherungen Ihres Unfallgegners bei der Schadensregulierung in vollem Umfang ersetzt bekommen? Dann bin ich als Kfz-Sachverständiger der richtige Ansprechpartner für Sie. Lassen Sie sich von mir ein Gutachten für Ihr Unfallfahrzeug erstellen, in dem die beschädigten Bauteile nachvollziehbar dokumentiert werden.
Ihr gutes Recht einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen
Sind Sie als Unschuldiger mit Ihrem Kfz in einen Unfall verwickelt und wurde Ihr Fahrzeug beschädigt, können Sie Schadensersatzansprüche an die gegnerische Kfz-Versicherung geltend machen. Dabei ist Ihnen freigestellt, ob Sie nach einem Schadensgutachten abrechnen und sich die Schadenssumme auszahlen lassen oder ob Sie eine Werkstatt mit der Reparatur Ihres Fahrzeugs beauftragen. Es ist Ihr gesetzliches Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Feststellung des tatsächlich entstandenen Schadens zu beauftragen.
Warum ein Schadensgutachten immer zu empfehlen ist, wenn Ihr Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wurde:
Sind Sie schuldlos oder mit Teilschuld in einen Verkehrsunfall verwickelt, sind Sie verpflichtet,
Ihren Schaden dem Verursacher oder dessen Versicherung nachzuweisen. Die Versicherung des Unfallgegners wird naturgemäß versuchen, Ihre gesetzlichen Ansprüche auf Schadensregulierung zu kürzen, indem sie beispielsweise den vollen Umfang des Schadens bestreitet. Als freiberuflicher Kfz-Sachverständiger erstelle ich Ihnen ein Gutachten, das den Schaden an Ihrem Fahrzeug nachvollziehbar dokumentiert, damit Sie keinen Verlust bei der Schadensregulierung erleiden.
Tipp:
- Lassen Sie sich nicht auf Angebote der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners ein und greifen Sie nicht auf einen Kfz-Gutachter Ihres Unfallgegners zurück, sondern wenden Sie sich direkt an mein Sachverständigenbüro, damit Ihre Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden können.
- Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall fallen in der Regel für das Schadensgutachten keine Kosten für Sie an
- Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, werden die Kosten für ein Gutachten auf Wunsch direkt mit der gegnerischen Versicherung von mir abgerechnet. In diesem Fall müssen Sie weder eine Anzahlung oder Vorauszahlung leisten.
Sprechen Sie uns jetzt gerne an und nehmen Sie mit mir Kontakt auf. Unser Sachverständigenbüro ist jederzeit für Sie erreichbar und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Interessant, dass man einen KFZ-Sachverständigen beauftragen kann, der der eigenen Wahl entspricht. Ich denke das werde ich machen. Denn der Unfallhergang ist im meinem Fall kompliziert und ich brauche gute Argumente vor Gericht.
Ich bin echt dankbar, dass ich diesen Beitrag zum Thema Kfz Sachverständiger gefunden habe. Mit meiner Nachbarin habe ich mich schon viel darüber unterhalten. Sie hatte gestern einen Autounfall. Ich denke, den Beitrag werde ich ihr mal schicken.