Kfz-Gutachten – Damit Sie auf der sicheren Seite sind
Als Kfz-Sachverständiger stehe ich Ihnen mit meiner Expertise zur Verfügung, wenn Sie für ein
Kraftfahrzeug ein Gutachten benötigen. In der Regel steht dies im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall. Aber auch beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen bietet ein Sachverständigengutachten Sicherheit für beide Seiten.
Unfall – Bagatelle oder Totalschaden
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Kfz-Sachverständiger in Hagen liegt auf der Begutachtung von
Unfallfahrzeugen. Meist ist es ein Haftpflichtschaden, den die Geschädigten gegenüber der
Versicherung des Unfallverursachers geltend machen wollen. Nach einem Verkehrsunfall steht Ihnen als
Halter das Recht zu, Ihre Ansprüche durch ein unabhängiges Gutachten feststellen zu lassen. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen, solange es sich nicht um die Feststellung von Bagatellschäden handelt. Hier gehen die Versicherung in der Regel von 1000 Euro aus, die noch als geringer Schaden gelten. Auch für die Frage, ob ein Fahrzeug noch zur Reparatur kommen oder durch ein anderes Fahrzeug ersetzt werden soll, ist ein Gutachten von Bedeutung. Nicht zuletzt kann ein Unfallschaden, der von der gegnerischen Versicherung zu bezahlen ist, auf Gutachtenbasis abgerechnet werden. Eine Reparatur darf die Haftpflichtversicherung des Verursachers nicht verlangen. Bei einem Totalschaden stellt das Gutachten Zeitwert und Restwert gegenüber und ermittelt so den zu zahlenden Schadensersatz.
Gutachten – Umfang und Vorteile
Welcher Umfang für das Gutachten erforderlich und sinnvoll ist, richtet sich nach der Schadenshöhe und dem Verwendungszweck. Ein Kostenvoranschlag mit einer groben Einschätzung von Stundensatz und Ersatzteilkosten reicht aus, wenn es um die Frage geht, ob ein Fahrzeug noch repariert werden soll oder ob mehr als ein Bagatellschaden entstanden ist. Mehr ins Detail geht ein Kurzgutachten. Hier wird zusätzlich Bildmaterial angefertigt, der Zustand des verunfallten Fahrzeugs vor und nach der Reparatur festgestellt und auf den Zeitwert des Fahrzeugs – inkl. Sonderausstattungen – eingegangen. Beim ausführlichen Gutachten werden zusätzlich Wertminderung und Nutzungsausfall ermittelt sowie weitere Details, die für die Schadensregulierung wichtig werden können. Das ausführliche Gutachten bietet bei größtmögliche Absicherung gegen Einwände der Gegenseite. Dies gilt nicht nur für die Schadensregulierung, sondern auch dann, wenn sich nach Kauf oder Verkauf Mängel am Kfz herausstellen sollten, die bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
Wertgutachten für Kfz
Auch gegenüber einer eigenen Versicherung kann ein Gutachten erforderlich werden. Oft wird dies beim Abschluss einer Police für Oldtimer verlangt oder im Fall von Erbauseinandersetzungen. Auch bei der Rückgabe von Leih- oder Leasingfahrzeugen sowie bei der Übernahme von Firmenfahrzeugen kann es sinnvoll sein, dass ein Kfz-Sachverständiger das Fahrzeug besichtigt und seine Feststellungen im Gutachten festhält.
Wie Sie anführen, sind die Kosten für das unabhängige Gutachten von der gegnerischen Versicherung zu tragen, sofern es sich nicht um Bagatellschäden handelt. Ich finde es zielführend, sich ein Gutachten abseits der Gutachter der Versicherungen erstellen zu lassen. Daher ziehe ich stets meinen KFZ Sachverständigen zu Rate. Vielen Dank für Ihren Beitrag.