Ein Unfallgutachten ist für folgende Fälle relevant:
- Sie hatten einen unverschuldeten Unfall
- Haben Teilschuld erhalten
- Wünschen eine vollständige Schadensregulierung
- Regulierung eines Haftpflichschadens
Sie hatten einen unverschuldeten Unfall und möchten, dass Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug von der Kfz-Versicherungen Ihres Unfallgegners bei der Schadensregulierung in vollem Umfang ersetzt bekommen?
Dann bin ich als Kfz-Sachverständiger der richtige Ansprechpartner für Sie.
Ihr gutes Recht – Sachverständiger Ihrer Wahl!
Gerade wenn Sie unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt sind und Ihr Fahrzeug beschädigt wurde, können Sie die Schadensansprüche gegenüber der gegnerischen Kfz-Versicherung geltend machen.
Dabei ist Ihnen freigestellt, ob Sie nach einem Schadensgutachten abrechnen und sich die Schadenssumme auszahlen lassen oder ob Sie eine Werkstatt mit der Reparatur Ihres Fahrzeugs beauftragen.
Es ist Ihr gesetzliches Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Feststellung des tatsächlich entstandenen Schadens zu beauftragen.
Durch einen Sachverständiger wird der vollständige Schaden ermittelt. Die Schadenssumme eines Gutachtens wird von der gegnerischen Versicherung nicht ohne weiteres reduziert und Sie erhalten abschließend die volle Summe ersetzt!
B.-Eng. Hakan Maden
Ich helfe Ihnen bei der vollständigen Regulierung Ihres Schadens! Von der Unfallenstehung bis zur Abwicklung des Schadens unterstütze ich Sie in vollem Umfang!
Kfz-Sachverständigenbüro
Tel. 0163 / 1538386
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WER ZAHLT DAS GUTACHTEN?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die kompletten Kosten für das Gutachten, das ich als unabhängiger Kfz Sachverständiger erstelle.
Für Sie ist es somit vollkommen kostenfrei.
Zögern Sie nicht!
Warum Ich Ihnen ein Gutachten empfehle
- Sie auf eine schnelle Regulierung angewiesen sind
- Sie den vollen Schadensbetrag erhalten möchten
- Ihrer Forderung Nachdruck verleihen wollen
Sind Sie schuldlos oder mit Teilschuld in einen Verkehrsunfall verwickelt, sind Sie verpflichtet,
Ihren Schaden dem Verursacher oder dessen Versicherung nachzuweisen.
Die Versicherung des Unfallgegners wird naturgemäß versuchen, Ihre gesetzlichen Ansprüche auf Schadensregulierung zu kürzen, indem sie beispielsweise den vollen Umfang des Schadens bestreitet.
Als freiberuflicher Kfz-Sachverständiger erstelle ich Ihnen ein Gutachten, das den Schaden an Ihrem Fahrzeug nachvollziehbar dokumentiert, damit Sie den Schaden in vollem Umfang reguliert bekommen.